AGBs



 1. Geltungsbereich
 2. Vertragsabschluss
 3. Vertragsrücktritt
 4. Preise
 5. Lieferung
 6. Erfüllung und Versand
 7. Gewährleistung und Haftung
 8. Zahlung
 9. Eigentumsvorbehalt
10. Testgeräte
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10. Abschließende Bestimmungen

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1) Geltungsbereich

BHM-Tech Produktionsgesellschaft mbH (im folgenden „BHM“ oder „der Verkäufer“) liefert Produkte des medizinischen Bedarfes - Hörgeräte, dazugehöriges Zubehör und Ersatzteile. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas Anderes schriftlich vereinbart. Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung dazu erteilt.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. BHM liefert aufgrund dieser Lieferbedingungen ausschließlich an Unternehmer, die die Produkte als Händler weiterverkaufen. Mit der Bestellung bestätigt der Käufer, dass er Unternehmer im obigen Sinn ist.


2) Vertragsabschluss

Angebote seitens BHM bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.
Der Kunde kann die Anname des Angebots durch Unterfertigung und Übermittlung per Fax, per E-Mail oder postalisch verbindlich bestätigen.

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung seitens BHM. 

Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte an den Angeboten sowie allenfalls zugehörigen Zeichnungen, Bildern und Beschreibungen stehen BHM zu.


3) Vertragsrücktritt

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung von Vorlieferanten vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und wird ihm der neue Liefertermin bekannt gegeben und gilt eine spätere Anlieferung bzw. Nachlieferung als vereinbart.


4) Preise

Sofern nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise seitens BHM immer ab Lager Grafenschachen, exkl. Verpackung, Verladung, Entsorgungskosten, Beförderung, Versicherung, Versand, Bearbeitungsgebühren und gesetzlicher Umsatzsteuer. Weiters behält sich BHM vor, bei Erhöhung der Preise der Zulieferer oder Erhöhung der Personalkosten für Schulungen etc. die Preise entsprechend zu erhöhen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung des Kunden und dem vereinbarten Auslieferungstermin mehr als 3 Wochen liegen.


5) Lieferung

Die LIeferfrist beginnt frühestens ab:

  • Versenden der Auftragsbestätigung,
  • Datum, an dem BHM die zuvor vereinbarte zu leistende Anzahlung vor Lieferung der Ware tatsächlich erhalten hat.

Vereinbarte Lieferfristen gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer oder von BHM nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. alle Fälle höherer Gewalt, Streik, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, örtliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden und Transportsperren, IT-Störungen usw. Diese Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Lieferanten von BHM eintreten. BHM wird den Kunden über derartig bedingte Lieferverzögerungen ehestmöglich informieren.

BHM ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug können nur geltend gemacht werden, wenn eine derartige Vereinbarung gesondert schriftlich abgeschlossen wurde, oder der Lieferverzug ausschließlich auf ein vorsätzliches oder krass grobes Verschulden von BHM, oder auf vorsätzliches oder krass grobes Verschulden von deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.


6) Erfüllung und Versand

Sofern schriftlich nichts Anderes vereinbart wurde, liefert BHM auf Rechnung bzw. Vorauszahlung und Gefahr des Käufers ohne eigene Verpackung ab Lager (EXW, Incoterms 2010). Alle Kosten für Transport, Porto, Verpackung, Verladung, Entsorgung gehen zu Lasten des Käufers, sofern nicht anders vereinbart. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis einschließlich Entsorgungs- und Lizenzanteilen verrechnet und nicht zurückgenommen. Versicherungskosten werden mit einem Pauschalbetrag dem Käufer verrechnet. Sofern der Kunde keine Versicherung möchte, muss dies schriftlich mitgeteilt werden und der Kunde hat hierzu keine weiteren Ansprüche.

Wird der Versand durch Umstände verzögert, die auf Seiten des Käufers liegen, so gilt die Lieferung mit Meldung der Versandbereitschaft als erfüllt. Die bestellten Waren werden dann von BHM auf Kosten und Gefahr des Käufers einbehalten. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 1 Jahr nach Bestellung als abgerufen. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen werden durch einen derartigen Abnahmeverzug nicht geändert. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde, wird in der Originalverpackung des Lieferanten von BHM geliefert.


7) Gewährleistung und Haftung

Die Angaben des Verkäufers hinsichtlich Nutzung und Wartung sowie die Gebrauchsanweisung sind (bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche) unbedingt einzuhalten.

Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, Gewinnentgang oder Ersatz von Folgeschäden aufgrund von leichter oder grober Fahrlässigkeit, sofern sie nicht krass grob ist, sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer oder ein Dritter selbst an den gelieferten Gegenständen Änderungen, Reparaturversuche oder Instandsetzungen vornimmt. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen, Umänderungen oder Umbauten wird keine Gewährleistung übernommen. Weiters gilt für Unternehmer die Rügepflicht nach § 377 UGB, ansonsten kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum nicht mehr geltend machen.

Sofort nach Feststellung des Mangels ist jeder weitere Gebrauch einzustellen und versehentlicher Gebrauch durch entsprechende Kennzeichnung zu verhindern und BHM umgehend zu informieren; für Schäden, die durch Weiterverwendung nach Feststellung des Mangels entstehen, wird nicht gehaftet.


8) Zahlung

Die von BHM gelegten Rechnungen sind, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, nach Erhalt netto ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar sofern nichts anderes vereinbart.

Bei Zahlungsverzug gilt § 456 UGB und berechnet BHM gesetzliche Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz (Basiszinssatz abrufbar unter www.oenb.at).

Ein Zahlungsverzug berechtigt BHM (nach eigener Wahl alternativ bzw. kumulativ) ihre eigenen Verpflichtungen bis zur Erfüllung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufzuschieben und zurückzuhalten, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, den gesamten noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen und bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.


9) Eigentumsvorbehalt

BHM behält sich bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

Der Verkäufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Verkäufer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.


10) Testgeräte

BHM bietet die Möglichkeit kostenloser Geräte für 21 Tage zum Test. Wenn das Gerät nicht innerhalb der 21 Tage retourniert wird, also bei BHM wieder einlangt, gilt das Gerät als vom Kunden gekauft und er erhält eine Rechnung. Falls bei Wiedereinlangen des Geräts Schäden bestehen, werden diese bzw. die Reparatur dem Kunden in Rechnung gestellt.


11) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist Eisenstadt. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Es wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes des Verkäufers vereinbart.


12) Abschließende Bestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Änderungen und Ergänzungen gegenständlicher AGB und/oder des zugrundeliegenden Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die eventuelle Vereinbarung, dass von dieser Form abgegangen werden kann. Streichungen bedürfen des gesonderten Hinweises auf den/die gestrichenen Punkt(e) sowie den Beisatz des Streichungsdatums und der Unterschrift beider Vertragspartner.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen gegenständlicher AGB und/oder des zugrundeliegenden Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die in zulässiger Weise dem ideellen bzw. wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Regelung am nächsten kommt.




Stand Juni 2024